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Berufsbegleitung von Menschen mit seelischer Erkrankung Der IFD berät Arbeitnehmer/innen und Betriebe

Bereich Sicherung für seelisch behinderte Menschen

Die berufsbegleitende Sicherung von bestehenden Arbeits- und betrieblichen Ausbildungsverhältnissen ist eine zentrale Aufgabe des IFDs. Die Fachberaterinnen und Fachberater beraten und unterstützen schwerbehinderte Menschen, die im Arbeitsleben stehen und an einer seelischen Behinderung leiden. Der IFD ist sowohl für die Beratung der schwerbehinderten Arbeitnehmer/innen als auch für die Betriebe zuständig. Wir informieren über Fördermöglichkeiten und beraten das betriebliche Umfeld über Auswirkungen von Behinderungen und einen geeigneten Umgang damit.

 

Wir beraten zu folgenden Themen:

  • Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheitsphase, einem Klinikaufenthalt oder einer Rehabilitationsmaßnahme
  • Bewältigung von Problemen am Arbeitsplatz
  • Beratung im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Beraten im Bereich der beruflichen und medizinischen Rehabilitation
  • Innerbetriebliche Konflikte und Krisensituationen
  • Abklärung der weiteren beruflichen Perspektive
  • Fördermöglichkeiten zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses
  • Psychosoziale Betreuung

 

Die Fachberaterinnen und Fachberater unterliegen der Schweigepflicht.

 

Regionale Zuständigkeit

Für seelisch behinderte Menschen, deren Arbeitsplatz/ Betrieb in

  • Mettmann
  • Ratingen
  • Erkrath
  • Haan
  • Hilden
  • Langenfeld
  • Monheim

liegt, ist der IFD in Mettmann Ansprechpartner.